Häufig gestellte Fragen
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Vor dem Behandlungsbeginn muss eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie vorhanden sein. Diese kann von Ihrem/r Arzt/Ärztin des Vertrauens ausgestellt werden. Die einzige Ausnahme stellt die physiotherapeutische Behandlung in der Prävention (Behandlung von Gesunden) dar. Um eine Rückerstattung der anteiligen Kosten zu bestätigen muss nach Erhalt die Verordnung von Ihrem Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht entfällt bis 2025 für Versicherte der ÖGK und der BVAEB.
Bitte kümmern Sie sich gleich nach Erhalt der Verordnung um den Ersttermin, da somit die Wartezeit auf die Behandlung deutlich verkürzt werden kann.
Für einen raschen post-operativen Behandlungstermin rate ich an, mich schon vor medizinischen Eingriffen und Operationen bzgl. Terminen zu kontaktieren. -
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie mich telefonisch (06764043282) per Mail (carissa@alphaphysio.at) oder per Kontaktformular.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte und zu spät abgesagte Termine werden in voller Höhe verrechnet.
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Zu Ihrem Ersttermin bringen Sie bitte die entsprechende Überweisung/Verordnung, sowie allfällige Befunde und Bilder (Röntgen, MRT, …) mit.
Weiters bringen Sie bitte bequeme, sportliche Kleidung und ein größeres Handtuch mit.
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In der ersten Einheit findet die Anamnese statt. Hier werden relevante Informationen zu Ihrem Problem gezielt erhoben und gemeinsam besprochen. Die Anamnese setzt sich aus einem Gespräch, der körperlichen Befundung und gemeinsamen Zielsetzung zusammen. Sie bildet die Basis für ein wissenschaftliches und evidenzbasiertes Vorgehen in der Therapie. In komplexen Fällen kann sich die Anamnese über mehrere Einheiten erstrecken. Da ich um eine hochqualitative Erhebung bemüht bin, dauert jeder Ersttermin 60 Minuten.
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Die Kosten belaufen sich mit Stand 2024 auf:
60 Minuten Physiotherapie: 120,-€
45 Minuten Physiotherapie: 100,-€ -
Ja, Hausbesuche sind auf Anfrage möglich. Diese werden gesondert mit einer Hausbesuchspauschale (Stand 2024) i.d.H.v. 30-.€ berechnet.
Die Rückerstattungshöhe dieses Postens variiert bei den Krankenversicherungsträgern und ist selbstständig zu erfragen. -
Die Verordnung sowie die chefärztliche Bewilligung (Ausnahmen siehe „Was muss vor dem Behandlungsbeginn beachtet werden?“) und die physiotherapeutische Honorarnote können von Ihnen am Ende der Behandlung bei Ihrem Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bis zu 80% des Kassentarifes. Darüber hinaus gehende Beträge können im Falle einer entsprechenden Polizze bei gesundheitlichen Zusatzversicherungen geltend gemacht werden. -
Die üblichen Zuzahlungen der Krankenkassen betragen bis zu 80% des Kassentarifes. Bei Verordnung für Physiotherapie 60 / 45 min liegen diese mit Stand 2024 bei:
ÖGK 60 / 45: 59,10€ / 44,33€
SVS 60 / 45: 65€ / 48,75€
BVAEVB 60 / 45: 73,85€ / 55,39€